Notizen

Hardcore als Nazi-Marke

Von Sebastian

Ein Göttinger Neonazi, der in einschlägigen rechten Bands aktiv ist, hat sich den Begriff »Hardcore« urheberrechtlich schützen lassen. Die Eintragung als Wortmarke beim deutschen Patent‑ und Markenamt, kann man als Versuch interpretieren, ein wirksames Instrument gegen den linken (Gross‑)Teil der Hardcore-Szene in Händen zu halten. Nur ein Beispiel: wer in Zukunft Stoff mit der Aufschrift »Leipzig Hardcore« oder »Hardcore is More than Music« bedruckt, der/die darf gespannt auf teure Anwaltspost (sogenannte Abmahnung) aus Niedersachsen warten. Darin wird man dann wahrscheinlich aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist, den Verkauf und Vertrieb der Artikel einzustellen, die noch vorrätigen Stücke einzustampfen, den erzielten Gewinn herauszugeben bzw. einen gewissen Schadensersatz zu leisten. Das ist fies und nervt! Soweit muss es aber gar nicht erst kommen. Denn noch kann gegen die Eintragung der Wortmarke (ja, man kann auch »nur« einen Begriff schützen lassen) Widerspruch eingelegt werden. Und der hat tatsächlich Aussicht auf Erfolg, sofern jemand geltend macht, bereits vor der Eintragung der Marke mit der Aufschrift »Hardcore« bedrucktes Zeug hergestellt und unter die Leute gebracht zu haben. Dann hat er/sie das bessere Recht (sogenannter Prioritätsgrundsatz)! Also, liebe HC-Merch-FreundInnen: zückt die Advocard und ruft Eure AnwältInnen an. Mehr Infos: 1, 2, 3.


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  1. […] UPDATE: Die Diskussione weitet sich aus: Beiträge hier, hier und hier. […]

  2. corax 24.02.2009 / 9:32 pm

    …Ein Gespräch mit dem OX-Fanzine-Macher Joachim Hiller zum Thema..

  3. egal 25.02.2009 / 1:03 am

    passend zum thema nazis und musik:

    »V-Punk« auf tour
    eine mehr als fragwürdige band startete gerade ihre tour in bremen und nun gehts u.a. weiter nach berlin, nürnberg, köln und kiel. das bei den aktuellen tourdaten (http://anonym.to/?http://www.vundhanna-punk.de/sites/main/konzerttermine.html) keine orte zu finden sind, liegt wohl daran, dass in den vergangenen jahren schon einige ihrer konzert ausfallen mußten. denn es handelt sich um eine etwas andere punk-band, aber lest selbst:

    “Seit ihrer Gründung 1996 entwickelte sich die aus der Kieler Rotlichtszene stammende Band immer mehr zur Nazi-Gruppe. Gaben zu Beginn vor allem die durchweg rechten Fans Anlass zur Besorgnis, so ist es seit März 2001 auch die Band selbst. Am 7. April sollte die Gruppe zusammen mit der Blood & Honour-Band Kraftschlag in Kiel auftreten, was aber die Polizei verhinderte.

    In Folge dessen wurde bekannt, dass der Drummer von V-Punk mindestens ein halbes Jahr für Kraftschlag gespielt hatte, und auch der Gittarist von Kraftschlag öfter mal bei V-Punk aushalf. Nach diesen Ereignissen ließen V-Punk endgültig alle Hüllen fallen: Ein Bandmitglied spielte einen Gig auf der Kieler Woche im Blood & Honour-Shirt und die Ende 2001 erschienene CD »Bang Bang« enthält eindeutig nationalistische Texte. Trotz alledem versucht die Band immer wieder mit belanglosen Erklärungen ihre rechte Gesinnung zu leugnen und sich als unpolitisch zu geben.“ (http://www.turnitdown.de/61.html)

    Tourdetails

    20.02.2009-Bremen
    21.02 2009-Bielefeld
    27.02.2009-Riga – Lettland
    06.03.2009-Berlin
    09.03.2009-Leverkusen
    10.03.2009-Nürnberg
    11.03.2009-Köln
    13.03.2009-Flensburg
    14.03.2009-Kiel
    27.03.2009-Hamburg
    02.04.2009-Zagreb
    03.04.2009.Zagreb
    04.04.2009-Zagreb
    11.04.2009-Split

  4. Max 04.03.2009 / 11:37 pm

    Patentamt veröffentlicht Stellungnahme zum Thema HARDCORE

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen:
    http://presse.dpma.de/presseservice/
    aktuellepresseinformationen/markeneintragunghardcore/index.html

    Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent‑ und Markenamts (DPMA) eingetragen:

    o Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
    o Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
    o Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

    Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

    Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

    Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

    Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma. de/marke/verfahren/index. html.

    Mit freundlichen Grüßen

    Viola Witter
    Deutsches Patent‑ und Markenamt
    Auskunftsstelle
    80297 München

    Tel.: +49 89 2195 3402
    Fax: +49 89 2195 2221
    mailto:info@dpma.de

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